Bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt wurden mehrere Reporter angegriffen, verfolgt und verletzt. Nach Angaben der Polizei flogen Flaschen, ein Journalist musste medizinisch behandelt werden. Die Ermittlungen laufen.
Besonders erschreckend ist die anschließende Reaktion aus dem Organisationsteam des Bündnisses „Widersetzen“. Statt sich unmissverständlich von der Gewalt zu distanzieren, wurde den betroffenen Journalisten öffentlich abgesprochen, unter dem Schutz der Pressefreiheit zu stehen. Doch das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen politisch genehmen und unbequemen Medien.
Wer Reporter einschüchtert, verfolgt oder körperlich angreift, attackiert ein fundamentales demokratisches Grundrecht. Wer solche Übergriffe relativiert oder ideologisch rechtfertigt, muss sich fragen lassen, welches Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit er tatsächlich besitzt.
Jetzt braucht es eine vollständige Aufklärung, eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter und eine klare Distanzierung aller Organisationen und Parteien, die diese Proteste unterstützt haben.
Gewalt wird nicht dadurch demokratisch, dass sie sich gegen politisch Andersdenkende richtet. Pressefreiheit ist kein Gesinnungsprivileg!
